Sozialversicherung (Deutschland)

Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland (als Deutsche Sozialversicherung) die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Die Für- und Vorsorge durch die Sozialversicherung ist gesetzlich eng geregelt, die Organisation erfolgt durch selbstverwaltete Versicherungsträger. Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen der Versicherungspflicht desselben Jahres bestritten, d. h. angesammeltes Kapital dient im Wesentlichen nur als kurzzeitige Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage, Generationenvertrag). Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (zum Beispiel Renten, Krankengeld) erbracht. Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Prävention und Rehabilitation.

In Deutschland sind die sozialen Sicherungssysteme stark an die Höhe des Entgelts für Erwerbsarbeit gekoppelt. Nichterwerbstätige Ehegatten sind in der Kranken- und Pflegeversicherung indirekt beim erwerbstätigen Ehegatten mitversichert, in der Rentenversicherung profitieren sie von den Leistungen als Hinterbliebene, ohne selbst versichert zu sein.

Die Sozialversicherung (SV) besteht in Deutschland aus fünf Zweigen:[1]

  1. Oberstufenzentrum Logistik, Touristik und Steuern: Die 5 Säulen der Sozialversicherung (2020) Abgerufen am 28. Juni 2021.

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